BAG: Individualrechtliche Versetzung ohne Zustimmung des Betriebsrats unwirksam
BAG , Urteil vom 22.04.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 491/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 21.01.2009 - Aktenzeichen 12 Sa 1590/08; ) (Vorinstanz: ArbG Duisburg - 1 Ca 671/08 - 24.7.2008 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Durch die rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung wird die Ausführung der mit der Änderungskündigung beabsichtigten Vertragsänderung nicht dauernd unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB. | ||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: KSchG § 1; KSchG § 2; BetrVG § 99; Redaktionelle Normenkette: BGB § 275 Abs. 1; BetrVG § 99; KSchG § 1; KSchG § 2;
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