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Arbeitsrecht
29.05.2024
Arbeitsrecht
LAG Düsseldorf : Gesamtversorgung – Nettolohnobergrenze – Kirchensteuer

LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.3.2024 – 12 Sa 738/23

Volltext: BB-Online BBL2024-1331-4

 

Leitsatz

Eine Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1992 kann bei der Bestimmung der Netto-lohnobergrenze des Gesamtversorgungs-systems pauschal und unabhängig von der individuell gegebenen oder nicht gegebe-nen Kirchenzugehörigkeit die Kirchen-steuer in Abzug bringen. Eine solche Regelung in einer Betriebsvereinbarung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.

 

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