LAG Düsseldorf : Gesamtversorgung – Nettolohnobergrenze – Kirchensteuer
LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.3.2024 – 12 Sa 738/23
Volltext: BB-Online BBL2024-1331-4
Leitsatz
Eine Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1992 kann bei der Bestimmung der Netto-lohnobergrenze des Gesamtversorgungs-systems pauschal und unabhängig von der individuell gegebenen oder nicht gegebe-nen Kirchenzugehörigkeit die Kirchen-steuer in Abzug bringen. Eine solche Regelung in einer Betriebsvereinbarung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.
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