BAG: Fiktionswirkung auch bezüglich der Berechnung der Länge der Kündigungsfrist durch Arbeitgeber bei Verstreichenlassen der 3-Wochen-Frist durch Arbeitnehmer
BAG , Urteil vom 01.09.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 700/09 (Vorinstanz: LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.08.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 132/09; ) (Vorinstanz: ArbG Stralsund vom 11.03.2009 - Aktenzeichen 3 Ca 522/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Eine vom Arbeitgeber mit zu kurzer Kündigungsfrist erklärte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nur dann in eine Kündigung zum richtigen Kündigungstermin umgedeutet werden (§ 140 BGB), wenn sie nicht gemäß § 7 KSchG als rechtswirksam gilt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 140; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615 S. 1; BGB § 622 Abs. 2; KSchG § 4 S. 1; KSchG § 7; Redaktionelle Normenkette: BGB § 140; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615 S. 1; BGB § 622 Abs. 2; KSchG § 4 S. 1; KSchG § 7;
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