BAG: Einwirkungsklage der Gewerkschaft auf den Arbeitgeberverband
BAG , Urteil vom 17.11.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 118/09 (Vorinstanz: LAG Hamburg vom 12.11.2008 - Aktenzeichen 4 Sa 53/08; ) (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 14.04.2008 - Aktenzeichen 8 Ca 396/07; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Leitsätze: 1. § 7 Abs. 7 TV WeFö Nr. 3 regelt nicht die Umschulung eines Mitarbeiters auf ein Wechselmuster zur Erreichung der Qualifikation für eine Managementposition, die er nachfolgend auch ausführt und damit in einer anderen Funktion als den in § 7 Abs. 2 Satz 1 TV WeFö Nr. 3 genannten tätig wird. 2. a) Auf das in den §§ 1 bis 3 TV WeFö Nr. 3 niedergelegte Senioritätsprinzip kommt es für solche Arbeitnehmer nicht an. b) Das gilt jedenfalls dann, wenn wie im vorliegenden Verfahren die Berücksichtigung des weiteren Mitarbeiters für die Umschulung auf ein Wechselmuster nicht zu einer Verkürzung der ausgeschriebenen Umschulungsplätze für andere Bewerber iSd. § 7 Abs. 7 TV WeFö Nr. 3 führt wie sich aus der Auslegung des TV WeFö Nr. 3 ergibt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 264 Nr. 2; ZPO § 559 Abs. 1; Tarifvertrag über Wechsel und Förderung Nr. 3 zwischen der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. (AHV) und der Vereinigung Cockpit (VC) § 7; Redaktionelle Normenkette: ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 264 Nr. 2; ZPO § 559 Abs. 1; Tarifvertrag über Wechsel und Förderung Nr. 3 zwischen der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. (AHV) und der Vereinigung Cockpit (VC) - TV WeFö § 7 Abs. 7; AuR 2010, 530
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