LAG Hamburg: Ein Team darf kein Alter haben
LAG Hamburg , Urteil vom 23.06.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 14/10 (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 11.12.2009 - Aktenzeichen 10 Ca 154/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: 1. Das Merkmal "junges Team" in einer Stellenanzeige stellt auch dann, wenn es unter der Überschrift "Wir bieten Ihnen" erfolgt, einen Verstoß gegen §§ 7, 11 AGG dar und kann wegen Altersdiskriminierung einen Entschädigungsanspruch gemäß § 15 Abs. 2 AGG auslösen. 2. Die Bezeichnung des Gegners als "AGG-Hopper" in einem Verfahren nach dem AGG kann in Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgen und ist dann keine einen Entschädigungsanspruch auslösende Persönlichkeitsrechtsverletzung. 3. Die Einholung von Informationen über einen Prozessgegner bei einer Datenbank ist keine eine Entschädigung auslösende Persönlichkeitsrechtsverletzung, auch wenn der Anfragende seinerseits Daten über den Gegner zur Verfügung stellt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: AGG § 7; AGG § 11; AGG § 15; BGB § 823 Abs. 1; StGB § 193; BDSG § 29a; ArbGG § 12a; Redaktionelle Normenkette: GG Art. 5 Abs. 1; AGG § 6 Abs. 1 S. 2; AGG § 6 Abs. 3; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 11; AGG § 15 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; StGB § 193; BDSG § 29 a Abs. 2;
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