BAG: Dynamisierung der individuellen Zwischenstufe
BAG , Urteil vom 19.10.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 149/10 (Vorinstanz: LAG Hamburg vom 02.02.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 38/09; ) (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 03.06.2009 - Aktenzeichen 24 Ca 8/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. § 17 Satz 1 und Satz 2 HVFG enthalten einseitig zwingendes Recht. 2. Arbeitnehmer, die gemäß § 17 HVFG zur Stadt Hamburg zurückgekehrt sind, hatten ab 1. Januar 2008 Anspruch auf Erhöhung des Entgelts der individuellen Zwischenstufe gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Länder. 3. Zum 1. November 2008 stiegen Arbeitnehmer mit einer individuellen Zwischenstufe gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 TVÜ-Länder in die betragsmäßig nächsthöhere reguläre Stufe ihrer Entgeltgruppe auf. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: Gesetz über den Hamburgischen Versorgungsfonds - Anstalt öffentlichen Rechts - (HVFG) § 17; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 4; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 5; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) § 6;
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