LAG Köln: Dauer der Arbeitszeit - blue-pencil-Test
LAG Köln , Urteil vom 25.01.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 963/09 (Vorinstanz: ArbG Köln vom 24.06.2009 - Aktenzeichen 18 Ca 902/09; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: 1. Bei der Klausel "im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden" handelt es sich um eine nach dem blue-pencil-Test teilbare Klausel. 2. Bei einer Einsatzsteuerung nach Fremdvorgaben auf Grund mitbestimmter Schichtpläne muss die Arbeitgeberin im Fall eines Aufstockungsverlangens nach § 9 TzBfG darlegen, dass eine sinnvolle Schichtplangestaltung bei Zuordnung von Arbeitsstunden zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis nicht mehr möglich ist. Sie muss auch darlegen, dass alle Verhandlungsmöglichkeiten mit dem Betriebsrat zur Schichtplananpassung an die Arbeitszeitwünsche ausgeschöpft sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615; TzBfG § 9; MTV (Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW) § 2 Abs. 1;
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