BMF: Datensätze zur Übermittlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und der Beiträge zu Basisrentenverträgen
Durch Schreiben vom 11.10.2010 – IV C 3 – S 2221/09/10014:009 – hat sich das BMF zu den Einzelheiten der Datensatzübermittelung geäußert. Es bestimmt den Inhalt und den Aufbau der für die Meldeverfahren der Finanzverwaltung zu verwendenden und an die zentrale Stelle zu übermittelnden Datensätze.
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