LAG Köln: Betriebliches Eingliederungsmanagement
LAG Köln, Urteil vom 26.10.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 292/09 (Vorinstanz: ArbG Köln - AZ: 1 Ca 5175/08 ) | ||||||||||||||||||||||
Das betriebliche Eingliederungsmanagement dient nicht nur dazu, andere krankheitsgerechte Arbeitsplätze zu finden, auf denen der Arbeitnehmer eingesetzt werden kann, sondern auch auf dem bisherigen Arbeitsplatz krankmachende Faktoren auszuschalten. Ist ein Arbeitnehmer aufgrund einer vorausgegangenen Kündigung bereits 6 Monate nicht mehr im Betrieb gewesen und liegt eine Überleitungsanzeige der Bundesanstalt für Arbeit vor, wird die Personalrats-/Betriebsratsanhörung fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber ins Blaue hinein ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit behauptet. | ||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||