BAG: Auslegung einer dynamischen Bezugnahmeklausel
BAG , Urteil vom 19.05.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 796/08 (Vorinstanz: LAG Hamburg vom 22.05.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 1/08; ) (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 31.10.2007 - Aktenzeichen 24 Ca 118/07; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, wonach "für das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages ( BAT) in der jeweils gültigen Fassung" gelten, erfasst regelmäßig zunächst nicht die dem BAT nachfolgenden Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Eine durch den Wegfall der Dynamik entstehende Regelungslücke kann aber im Wege ergänzender Vertragsauslegung dahin geschlossen werden, dass die an die Stelle des BAT getretenen Tarifregelungen in Bezug genommen sind. Das ist von den verschiedenen Nachfolgeregelungen im Zweifel diejenige, die typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 559 Abs. 1; ZPO § 559 Abs. 2; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 (TV EZ-L vom 8. Juni 2006) § 2 Abs. 1 Buchst. b); Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L vom 12. Oktober 2006) § 37; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L vom 12. Oktober 2006) § 2 Abs.1; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L vom 12. Oktober 2006) § 3; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L vom 12. Oktober 2006) § 4 Abs. 1 S. 1, Anlage 2;
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