LAG Berlin: Ausgleichsklausel
LAG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 15 Sa 2348/10 (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 01.09.2010 - Aktenzeichen 44 Ca 7447/10; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Regelt ein Prozessvergleich zur Beilegung eines Kündigungsschutzprozesses noch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abrechnung des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt, wird ein Anspruch auf eine Sonderzahlung von einer Ausgleichsklausel nicht erfaßt. In Abgrenzung zu LAG Berlin-Brandenburg vom 12.11.2010 - 6 Sa 1722/10. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 397 Abs. 2;
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