BAG: Arbeitvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag
BAG, Urteil vom 18.11.2009 - Aktenzeichen 4 AZR 514/08 (Vorinstanz: LAG Chemnitz 29.04.2008 7 Sa 582/07 ) (Vorinstanz: ArbG Chemnitz 31.07.2007 10 Ca 1354/07 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind ("Altverträge"), kommt es bei einer Vertragsänderung nach dem 1. Januar 2002 für die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich der Auslegung dieser Klausel um einen Neu- oder Altvertrag handelt, darauf an, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BGB § 133; BGB § 157; Änderungstarifvertrag Nr. 1 (vom 1. August 2006) zu dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) - (ÄndTV-BT-K vom 13. September 2005);
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