BAG: Arbeitszeitkonto und Ausschlussfrist
BAG , Urteil vom 28.07.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 521/09 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 21.04.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 58/09; ) (Vorinstanz: ArbG Dortmund vom 26.11.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 3785/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Die vorbehaltlose Mitteilung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über den Stand des für ihn geführten Arbeitszeitkontos stellt dessen Saldo ebenso streitlos wie eine Lohn- oder Gehaltsmitteilung die darin ausgewiesene Geldforderung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BRTV-Bau § 3; BRTV-Bau § 15;
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