BAG: Arbeitszeit eines nach Dienstplan eingesetzten Arbeitnehmers
BAG , Urteil vom 08.12.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 667/09 (Vorinstanz: LAG Nürnberg vom 26.08.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 625/08; ) (Vorinstanz: ArbG Nürnberg vom 05.06.2008 - Aktenzeichen 15 Ca 8647/07; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD ist die Sollarbeitszeit der Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen dienstplanmäßig frei haben und ihre Arbeitszeit an anderen Tagen erbringen müssen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden zu verringern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: TVöD § 6 Abs. 3 S. 3; TVöD-BT-K § 49;
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