BAG: Änderungskündigung
BAG , Urteil vom 10.09.2009 - Aktenzeichen 2 AZR 822/07 (Vorinstanz: LAG Köln vom 17.07.2007 - Aktenzeichen 9 Sa 37/07; ) (Vorinstanz: ArbG Siegburg vom 22.11.2006 - Aktenzeichen 6 Ca 2181/06; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Erklärt der Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer zur selben Zeit mehrere Änderungskündigungen, die je für sich das Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Änderung lediglich einer bestimmten - jeweils anderen - Vertragsbedingung und den Hinweis enthalten, der Arbeitnehmer erhalte zugleich weitere Änderungskündigungen, sind die Angebote nicht hinreichend bestimmt im Sinne von § 2 Satz 1 KSchG, § 145 BGB. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: KSchG § 1; KSchG § 2; BGB § 145; Redaktionelle Normenkette: BGB § 145; KSchG § 1; KSchG § 2 S. 1;
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