BAG: Übertragung staatlicher Aufgaben auf kommunale Körperschaften - Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.3.2012 - 8 AZR 858/09 - wie folgt: Hat ein Arbeitnehmer des Freistaates Sachsen, dessen Aufgabengebiet nach dem Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetz auf eine kommunale Körperschaft übergegangen ist, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses aufgrund des Sächsischen Personalübergangsgesetzes auf diese Körperschaft widersprochen, so darf ihm der Freistaat Sachsen für den Zeitraum von 3 Jahren ab dem beabsichtigten Übergang nicht betriebsbedingt kündigen. Ob das Sächsische Personalübergangsgesetz ganz oder teilweise gegen das GG verstößt, bleibt unentschieden.