BAG: Überschussanteile einer Direktversicherung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.2.2010 – 3 AZR 479/08 – wie folgt: Ob die Überschussanteile einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer zustehen, richtet sich nach der Versorgungszusage und ist durch deren Auslegung zu ermitteln (Anspruch des Arbeitnehmers hier bejaht).