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Arbeitsrecht
13.11.2018
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Überprüfung einer Nichtverlängerungsmitteilung

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 27.9.2018 – 5 Sa 787/18 – wie folgt entschieden:

Eine Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einem Ballettmitglied des Friedrichstadtpalastes ist nur dann wegen unzulässiger Rechtsausübung unwirksam, wenn sie allein aus dem Grund ausgesprochen wird, den Eintritt erhöhten Bestandsschutzes zu verhindern.

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