LAG Berlin-Brandenburg: Überprüfung einer Nichtverlängerungsmitteilung
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 27.9.2018 – 5 Sa 787/18 – wie folgt entschieden:
Eine Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einem Ballettmitglied des Friedrichstadtpalastes ist nur dann wegen unzulässiger Rechtsausübung unwirksam, wenn sie allein aus dem Grund ausgesprochen wird, den Eintritt erhöhten Bestandsschutzes zu verhindern.