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Arbeitsrecht
21.12.2011
Arbeitsrecht
BAG: Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2011 - 7 ABR 65/10 - wie folgt: In Privatbetrieben eingesetzte Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zählen bei den Schwellenwerten der organisatorischen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes
mit. Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BetrVG sind Arbeitnehmer im Sinn dieses Gesetzes Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer
gelten nach § 5 Abs. 1 S. 3 BetrVG - u. a. - auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des
öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.
Sie sind jedenfalls bei den organisatorischen Bestimmungen des BetrVG zu berücksichtigen, die
auf die Anzahl der Arbeitnehmer des Betriebs abstellen.
(PM BAG vom 15.12.2011)

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