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Arbeitsrecht
14.03.2014
Arbeitsrecht
BAG: Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei Rentenberechtigung

Das BAG hat mit Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 383/12 - entschieden: Entgelt, das aus einem aus der Arbeitslosigkeit heraus erst zum Stichtag der Ren-tenberechtigung begründeten Arbeitsverhältnis erzielt wird, ist nach dem Regelungs-zweck des TV SozSich nicht durch Zahlung von Überbrückungsbeihilfe zu ergänzen. In einem solchen Fall besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer nicht renten-berechtigt ist, weil die Hinzuverdienstgrenzen des § 34 Abs. 2 iVm. Abs. 3 SGB VI überschritten sind, der zeitlich begrenzte Sicherungsbedarf für die Zahlung einer Überbrückungsbeihilfe nicht mehr.

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