LAG Berlin-Brandenburg: personenbedingte Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit 8.5.2018 – 7 Sa 1588/17 – wie folgt entschieden:
Zu einer krankheitsbedingten Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit, weil der Arbeitnehmer einzelne Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann (im Anschluss an BAG 22.10.2015 - 2 ABR 550/14).
§ 2 KSchG