LAG Berlin-Brandenburg: ordentliche Unkündbarkeit, Beschäftigungszeit iSd. § 20 Abs. 2 der Dienstvertragsordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (DVO.EKD)
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 15.3.2018 – 21 Sa 952/17 – wie folgt entschieden:
1. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Vorbeschäftgungszeiten iSv. § 20 Abs. 2 DVO.EKD als Beschäftigungszeit ist nicht, dass die Vorbeschäftigungszeiten für die aktuelle Tätigkeit förderlich sind.
2. Satz 2 der Anmerkung zu § 20 Abs. 2 DVO.EKD bezieht sich ausschließlich auf die Regelung im Satz 1 der Anmerkung.
§ 18 Abs. 4 DVO.EKD, § 20 Abs. 2 DVO.EKD