LAG Berlin-Brandenburg: offensichtliche Unzuständigkeit; Einigungsstelle; Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit; Initiativrecht Betriebsrat
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 5.11.2019 – 7 TaBV 1728/19 – wie folgt entschieden:
1. Der Betriebsrat hat nach § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz kein Mitbestimmungsrecht, insbesondere kein Initiativrecht, zur Abberufung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
2. Ist eine Rechtsfrage - wie hier - umstritten und die Frage noch nicht vom Bundesarbeitsgericht geklärt, ist die Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig.