BAG: Öffentlicher Dienst – Urlaub an gesetzlichen Feiertagen
Das BAG hat mit Urteil vom 15.1.2013 - 9 AZR 430/11 wie folgt entschieden: Auch für die dem TVöD unterliegenden Arbeitsverhältnisse gilt der Grundsatz, dass an gesetzlichen Feiertagen, an denen der Arbeitnehmer ansonsten nach Dienst- oder Schichtplan zur Arbeit verpflichtet wäre, Urlaub unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch gewährt werden kann.