BAG: equal pay – Ausschlussfrist und Günstigkeitsvergleich
Das BAG hat mit Urteil vom 19.2.2014 - 5 AZR 700/12 - wie folgt entschieden:
1. Eine Ausschlussfristenregelung, die als Allgemeine Geschäftsbedingung den Beginn der ersten Stufe sowohl an die „Entstehung“ als auch die „Fälligkeit“ des Anspruchs knüpft, ohne klarzustellen, wann die Frist frühestens zu laufen beginnt, ist intransparent i. S. v. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
2. Eine vertragliche Ausschlussfrist, die die Ansprüche beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis erfassen soll, ist nicht notwendigerweise „ungünstiger“ als eine tarifvertragliche Regelung, weil sie kürzer ist.