BAG: Zweistufige Ausschlussfrist - Vergütung wegen Annahmeverzugs - vermögenswirksame Leistungen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.9.2013 - 5 AZR 628/11 - wie folgt: Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Sie sind insgesamt, dh. auch soweit sie auf einem vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gezahlten Zuschuss beruhen, arbeitsrechtlich Bestandteil der Vergütung, sie gehören im Sinne der Sozialversicherung zum Arbeitsentgelt und steuerrechtlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Hat ein Arbeitgeber ohne Zuzahlung des von ihm geschuldeten Zuschusses zu den vermögenswirksamen Leistungen aus der abgerechneten Nettovergütung des Arbeitnehmers den vertragsgemäßen Beitrag auf das vermögenswirksame Konto des Arbeitnehmers abgeführt, kann der Arbeitnehmer noch Zahlung des Arbeitgeberzuschusses an sich selbst verlangen. Der Zuschuss ist als Bruttobetrag geschuldet.