BAG: Zweistufige Ausschlussfrist - Vergütung wegen Annahmeverzugs - Krankengeld
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.9.2012 - 5 AZR 924/11 - wie folgt: Bezieht ein Arbeitnehmer im Annahmeverzugszeitraum Krankengeld, geht sein Vergütungsanspruch in Höhe des Nettokrankengeldes gemäß § 115 Abs. 1 SGB X auf die Krankenkasse über. Der Forderungsübergang umfasst nicht die seitens der Krankenkasse abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung.