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Arbeitsrecht
20.03.2020
Arbeitsrecht
BAG: Zwangsvollstreckung einer vom Betriebsrat eingegangenen Handlungsverpflichtung durch Inanspruchnahme einzelner Betriebsratsmitglieder - Erteilung einer Vollstreckungsklausel gegen Betriebsratsmitglieder

Das BAG hat mit Beschluss vom 23.10.2019 – 7 ABR 7/18 – wie folgt entschieden:

Hat  sich  der  Betriebsrat  gegenüber  einzelnen  Betriebsratsmitgliedern  in  einem gerichtlichen  Vergleich  zur  Vornahme  unvertretbarer  Handlungen  verpflichtet,  kann die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich  nicht gegenüber anderen Betriebsratsmitgliedern  erfolgen.  Die  Erteilung  einer  Vollstreckungsklausel  gegen  einzelne Betriebsratsmitglieder in entsprechender Anwendung von § 731 ZPO kommt nicht in Betracht.  Dies  gilt  auch  dann,  wenn  das  einzelne  Betriebsratsmitglied  materiell-rechtlich  verpflichtet  wäre,  die  titulierte  Handlungspflicht  für  den  Betriebsrat  zu erfüllen (Rn. 19 ff.).

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