BAG: Zustimmungsersetzungsverfahren – Regelungsabrede über Rechtsmittelverzicht
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 8.9.2010 – 7 ABR 73/09 – wie folgt: Eine von den Betriebsparteien vor Rechtshängigkeit eines Beschlussverfahrens getroffene Regelungsabrede, mit der sie sich einer späteren Entscheidung des Arbeitsgerichts in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG unterwerfen, ist zulässig. Der arbeitsgerichtliche Beschluss ist in einem solchen Fall unabhängig von seinem Ergebnis und den Gründen unanfechtbar.