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Arbeitsrecht
02.01.2019
Arbeitsrecht
BAG: Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

Das BAG hat mit Beschluss vom 26.9.2018 – 7 ABR 18/16 – wie folgt entschieden:

1. Für die Durchführung eines Zustimmungsverfahrens bei Umgruppierungen nach § 99 BetrVG besteht kein Raum, wenn die Tarifvertragsparteien selbst die ansonsten den Betriebsparteien obliegende Zuordnungsentscheidung getroffen und die von der Vergütungsordnung erfassten Arbeitnehmer den dort ausgebrachten Vergütungsgruppen zugeordnet haben (Rn. 34).

2. Haben die Tarifvertragsparteien nicht abschließend über die Umgruppierung entschieden, sondern nur eine verbindliche Stellenbewertung vorgenommen, verbleibt den Betriebsparteien die rechtsanwendende Beurteilung, ob die ein- oder umzugruppierenden Arbeitnehmer die von den Tarifvertragsparteien bewertete Stelle tatsächlich innehaben und die dort zu leistenden Tätigkeiten und Aufgaben der Stellenbeschreibung entsprechen. Insoweit ist das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG durchzuführen (Rn. 35).

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