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Arbeitsrecht
14.11.2013
Arbeitsrecht
BAG: Zustimmungsbescheid des Integrationsamts – keine aufschiebende Wirkung

Das BAG hat mit Urteil vom 23.5.2013 - 2 AZR 991/11 - wie folgt entschieden: Die durch das Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung entfaltet – es sei denn, sie wäre nichtig – für den Kündigungsschutzprozess solange Wirksamkeit, wie sie nicht bestandsoder rechtskräftig aufgehoben worden ist.

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