BAG: Zustimmungsbescheid des Integrationsamts – keine aufschiebende Wirkung
Das BAG hat mit Urteil vom 23.5.2013 - 2 AZR 991/11 - wie folgt entschieden: Die durch das Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung entfaltet – es sei denn, sie wäre nichtig – für den Kündigungsschutzprozess solange Wirksamkeit, wie sie nicht bestandsoder rechtskräftig aufgehoben worden ist.