LAG Köln: Zuständigkeit von Konzern- und Gesamtbetriebsrat
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 28.1.2008 - 14 TaBV 70/07 - wie folgt: Sind mehrere Betriebe und Unternehmen eines Konzerns in einem Gebäude untergebracht, ergibt sich daraus allein nicht die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung in Bezug auf Arbeitsschutztatbestände
Volltext des Beschlusses: // BB-ONLINE BBL2008-1113-3 unter www.betriebs-berater.de