BAG: Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 25.9.2012 - 1 ABR 45/11 - wie folgt: Der Konzernbetriebsrat ist nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG für die Mitbestimmung bei der Nutzung einer Personalverwaltungssoftware nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zuständig, wenn das mit der Personalverwaltung betraute Konzernunternehmen individualisierte oder individualisierbare Verhaltens- oder Leistungsdaten von Arbeitnehmern erhebt und verarbeitet, die in anderen Konzernunternehmen beschäftigt werden.