LAG Berlin: Zuständigkeit bei Lohnsteuereinbehalt
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.1.2007 - 6 Ta 2548/07: Begehrt ein Arbeitnehmer von seinem früheren Arbeitgeber Zahlung restlicher Nettovergütung, liegt eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis vor, für die die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig sind, auch wenn Quelle des Streits die Frage ist, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer in korrekter Höhe einbehalten hat.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL 2008-161-2