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Arbeitsrecht
23.08.2013
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Zuständiger Personalrat

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 12.7.2013 – 6Sa272/13 - entschieden: Ist der Leiter der „Gesamtdienststelle“ zugleich Leiter der (Haupt-)Dienststelle, so ist vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines ausschließlich dort beschäftigten Mitarbeiters der dortige Personalrat und nicht der Gesamtpersonalrat zu beteiligen.

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