BAG: Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG Deutsche Steinkohle AG -Berücksichtigung der Grubenwehrzulage hauptamtlicher Hauptgerätewarte bei der Bemessung des Zuschusses
Das BAG hat mit Urteil vom 15.10.2013 - 1 AZR 544/12 - entschieden: Gehört die Tätigkeit als hauptamtlicher Hauptgerätewart der Grubenwehr zu den arbeitsvertraglichen Pflichten eines bei der RAG Deutsche Steinkohle AG angestellten Arbeitnehmers, ist das für diese Arbeitsleistungen bezogene Entgelt bei der Ermittlung des für die Berechnung des Zuschusses zum Anpassungsgeld maßgeblichen Bruttomonatseinkommens einzubeziehen.