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Arbeitsrecht
12.05.2009
Arbeitsrecht
: Zuschlag für Nachtarbeit

Im Bewachungsgewerbe kann ein Nachtarbeitszuschlag von 10 % bzw. 12 % nach den Umständen der zu leistenden Arbeit angemessen im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG sein.

BAG-Entscheidung vom 11.2.2009 - 5 AZR 148/08.

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