: Zuschlag für Nachtarbeit
Im Bewachungsgewerbe kann ein Nachtarbeitszuschlag von 10 % bzw. 12 % nach den Umständen der zu leistenden Arbeit angemessen im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG sein.
BAG-Entscheidung vom 11.2.2009 - 5 AZR 148/08.
Im Bewachungsgewerbe kann ein Nachtarbeitszuschlag von 10 % bzw. 12 % nach den Umständen der zu leistenden Arbeit angemessen im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG sein.
BAG-Entscheidung vom 11.2.2009 - 5 AZR 148/08.