BAG: Zusatzurlaub eines Personalratmitglieds für Wechselschicht
Der siebte Senat entschied in seinem Urteil vom 7.11.2007 - 7 AZR 820/06 - wie folgt: Ein freigestelltes Personalratsmitglied hat einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit nach § 48a BAT, wenn er ohne die Freistellung auf Grund seiner Arbeitsleistung einen Zusatzurlaubsanspruch erworben hätte.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-721-2