BAG: Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit. Berechnung bei Abweichung von der Fünftagewoche
Das BAG hat mit Urteil vom 19.2.2014 – 10 AZR 539/13 - entschieden: 1. Die Anzahl der Zusatzurlaubstage nach § 27 Abs. 2 Buchst. a TV-L bezieht sich auf eine Fünftagewoche. 2. Bei einer abweichenden Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit erhöht oder vermindert sich der Anspruch auf Zusatzurlaub entsprechend (§ 27 Abs. 5, § 26 Abs. 1 Satz 4 TV-L).
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