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Arbeitsrecht
25.04.2008
Arbeitsrecht
ArbG Köln: Zusätzliche Freistellung nach § 38 BetrVG

Das ArbG entschied in seinem Beschluss vom 21.2.2008 - 1 BV 166/07 -, dass eine Gewährung einer über die Zahlenstaffel des § 38 BetrVG hinausgehende zusätzliche Freistellung bis zum Ablauf der regelmäßigen Amtszeit durch den Arbeitgeber, nicht durch das vorzeitige Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats hinfällig wird.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-945-2 unter www.betriebs-berater.de

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