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Arbeitsrecht
07.09.2018
Arbeitsrecht
BAG: Zusätzliche Urlaubsvergütung nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen bei geringerer Regelarbeitszeit

Das BAG hat mit Urteil vom 19.6.2018 – 9 AZR 3/18 – wie folgt entschieden:

1. Für die Berechnung der zusätzlichen Urlaubsvergütung, auf die ein Beschäftigter nach § 14 Nr. 1 Abs. 2 EMTV Anspruch hat, sind die festen Entgeltbestandteile im Urlaubszeitraum maßgeblich (Rn. 13).

2. Reduziert ein Beschäftigter seine regelmäßige Arbeitszeit zwischen dem Urlaubs-zeitraum und dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber die zusätzliche Urlaubsvergütung abrechnet, hat dies auf deren Berechnung keinen Einfluss (vgl. Rn. 24).

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