BAG: Zur Staatenimmunität ausländischer Staaten für eine Streitigkeit aus einem privatrechtlich begründeten Arbeitsverhältnis
Das BAG hat mit Urteil vom 26.4.2017 – 5 AZR 962/13 - wie folgt entschieden: Ausländische Staaten genießen für eine Streitigkeit aus einem privat-rechtlich begründeten Arbeitsverhältnis keine Staatenimmunität, wenn die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben nicht hoheitlicher Art sind.