OLG München: Zur Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer GmbH
Das OLG München hat mit Urteil vom 27.10.2014 – 7 W 2097/14 - wie folgt entschieden:
1. Mit der Abberufung aus der Organschaft bzw. mit deren Eintragung in das Handelsregister entfällt die gesetzliche Fiktion des § 5 I 3 ArbGG.
2. Nach dem Wegfall der Fiktion des § 5 I 3 ArbGG ist anhand des Anstellungsverhältnisses zu prüfen, ob der abberufene Geschäftsführer einer GmbH deren Arbeitnehmer ist mit der Folge der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gem. § 2 I Nr. 3a ArbGG.