BAG: Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.6.2012 - 4 AZR 657/10 - wie folgt: Für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrages, der auf die Anwendung bestimmter Tarifverträge kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme gerichtet ist, ist es ohne Bedeutung, wenn auf das Arbeitsverhältnis andere Tarifverträge, die nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend gelten, nach Maßgabe des Günstigkeitsprinzips (§ 4 Abs. 3 TVG) anzuwenden sind. Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB kommt es auf den bei dem bisherigen Arbeitgeber anzuwendenden Regelungsbestand „im Zeitpunkt“ des Betriebsübergangs an. Eine bereits vereinbarte, jedoch erst angesichts des Betriebsübergangs wirksam werdende Tarifvertragsbestimmung gehört nicht zu dem kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme im Arbeitsverhältnis vorhandenen Regelungsbestand „im Zeitpunkt des Übergangs“.