BAG: Zulässigkeit der Revision - Beschwer
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.3.2012 - 5 AZR 320/11 - wie folgt: Die Beschwer einer zur Zahlung verurteilen Partei entfällt, wenn sie den Urteilsbetrag nicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil bezahlt, sondern einen Klageanspruch aus freien Stücken ohne Vorbehalt endgültig erfüllen will. Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalls.