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Arbeitsrecht
21.04.2016
Arbeitsrecht
BAG: Zulässigkeit der Revision - Aussetzung des Verfahrens nach § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG

Das BAG hat mit Urteil vom 17.2.2016 – 10 AZR 600/14 – wie folgt entschieden:

1. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung haben sich auch für anhängige Rechtsstreite durch die Schaffung des Verfahrens nach § 98 ArbGG in der seit dem 16. August 2014 geltenden Fassung zur Überprüfung einer Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) oder einer Rechtsverordnung iSv. § 2a Abs. 1 Ziff. 5 ArbGG nicht geändert.

2. Die Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens nach § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG besteht für das Gericht des Hauptsacheverfahrens erst dann, wenn dieses aufgrund des Parteivortrags oder aufgrund offenzulegender gerichtsbekannter Tatsachen zu dem Ergebnis kommt, dass ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit der AVE bestehen und die Entscheidung des Rechtsstreits ausschließlich von der Frage der Wirksamkeit der AVE abhängt. An diesem Erfordernis fehlt es, wenn die Revision bereits unzulässig ist.

ArbGG § 98 Abs. 6 Satz 1; TVG § 5 Abs. 1; ZPO § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

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