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Arbeitsrecht
20.02.2008
Arbeitsrecht
BVerfG: Zulässige Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden

 

Das BVerfG entschied in seinem Beschluss vom 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 -, dass die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden für Beamte in Bayern, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.

(Quelle: Pressemitteilung des BAG vom 19.2.2008)

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