BAG: Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur Insolvenzmasse
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.1.2012 - 3 AZR 10/10 - wie folgt:
Allein nach der versicherungsrechtlichen Lage richtet sich, in welcher Weise der Arbeitgeber in der Lage ist, rechtswirksam auf eine Versicherung zuzugreifen, und ob diese Rechte zu seinem Vermögen gehören, in dessen Verwaltung der Insolvenzverwalter nach § 80 Abs. 1 InsO bei Insolvenzeröffnung eintritt. Nach § 13 Abs. 4 der Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen (ALB 86) hängt die Wirksamkeit der Abtretung von Rechten aus einem Lebensversicherungsvertrag davon ab, dass der bisherige Verfügungsberechtigte die Abtretung demVersicherer schriftlich angezeigt hat.