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Arbeitsrecht
02.08.2017
Arbeitsrecht
EuGH: Zugang zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug – Übernahme von Übersetzungskosten

Der EuGH hat mit Urteil vom 26.7.2017 – C-670/15, Jan Šalplachta, ECLI:EU:C:2017:594, wie folgt entschieden (Tenor):  

Die Art. 3, 8 und 12 der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen sind in der Zusammenschau dahin auszulegen, dass die Prozesskostenhilfe, die der Mitgliedstaat des Gerichtsstands gewährt, in dem eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hat, in einer Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug Prozesskostenhilfe beantragt hat, auch die von dieser Person verauslagten Kosten für die Übersetzung der Anlagen umfasst, die für die Entscheidung über diesen Antrag erforderlich sind.

Volltext unter: BB-ONLINE BBL2017-1843-1

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