FG Thüringen: Zuflusszeitpunkt von geldwerten Vorteilen aus unentgeltlich/verbilligt überlassenen Aktien
Das FG Thüringen hat durch Urteil vom 14.1.2009 - III R 922/03 - entschieden: Überlässt der Arbeitgeber Arbeitnehmern verbilligt oder unentgeltlich Aktien, fließt diesen der geldwerte Vorteil in dem Zeitpunkt zu, zu dem sie die Aktien nach Ausübung der Option preisgünstig erwerben, auch wenn die Aktien gesetzlich geregelten Verfügungsbeschränkungen unterliegen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: VI R 37/09). Die Besonderheit des vorliegenden Falls liegt in den gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen („restricted shares") - hier durch Rule 144 des SEC Act of 1993.